ORDNUNG FÜR DIE ERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN DER MITGLIEDSCHAFTSREGISTRIERUNG UND KOMPETENZZERTIFIZIERUNG

I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Diese Ordnung definiert die Regeln für die Nutzung der Dienstleistungen, die von der Gesellschaft für Psychosoziale Beratung (TDP) (im Folgenden: „TDP“, „Gesellschaft“, „Dienstleister“) erbracht werden, in Bezug auf:
    • Mitgliedschaftsregistrierung,
    • Dokumentenprüfung,
    • Kompetenzzertifizierung (privat),
    • Führung des Profils im Register und in der Suchmaschine,
    • Unterstützung der beruflichen Entwicklung der Mitglieder.
  2. Die Ordnung gilt für Nutzer der TDP-Dienste, insbesondere des Zertifizierungsportals (z.B. cert.psychcon.org), und den Prozess: Kandidat → Mitglied.
  3. Wichtig: TDP ist eine Nichtregierungsorganisation. TDP führt Kompetenzzertifizierungen privaten Charakters durch und verwaltet das Mitgliederregister. Die TDP-Zertifizierung:
    • stellt keinen Berufstitel „Psychologe“ oder „Psychotherapeut“ dar,
    • ist keine Berufslizenz oder Berechtigung zur Ausübung reglementierter Berufe,
    • ist keine Berechtigung zur Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen.
  4. Voraussetzung für die Nutzung der TDP-Dienste ist das Lesen und Akzeptieren der Ordnung.

II. Identifikationsdaten und Kontakt

  1. TDP – Daten:
    • NIP: 6121869763
    • REGON: 385092831
    • KRS: 0000819107
    • Adresse: ul. Warszawska 1/3, 59-700 Bolesławiec, Polen
  2. Kontakt:
  3. Formelle Korrespondenz: ausschließlich per E-Mail an office@psychcon.org.

III. Definitionen

  • Kandidat – eine Person, die eine Bewerbung bei TDP zwecks Registrierung/Zertifizierung eingereicht hat.
  • Mitglied – eine Person, der die Mitgliedschaft und/oder Kompetenzzertifizierung gewährt wurde und der eine ID-Nummer zugewiesen wurde.
  • Register – internes und/oder öffentliches Verzeichnis der TDP-Mitglieder.
  • Öffentliches Profil – Teil des Mitgliederprofils, der in der Suchmaschine/im öffentlichen Register sichtbar ist (sofern das Mitglied im öffentlichen Register ist).
  • Registrierungs- und Zertifizierungskommission – ein Team von Personen, das vom TDP-Vorstand zur Bewertung von Bewerbungen und Dokumenten ernannt/akzeptiert wurde.
  • CPD / Fortbildung – kontinuierliche berufliche Weiterentwicklung: Aktivitäten Typ A (aktiv) und B (passiv), dokumentiert mit Punkten.
  • Berichtszeitraum – Zeitraum, in dem das Mitglied die Erneuerungsanforderungen erfüllen muss; standardmäßig erfolgt die Überprüfung bis zum 31. März.
  • Zertifikat – Dokument, das die Erfüllung des TDP-Kompetenzstandards (privat) bestätigt, ausgestellt in PL- und/oder EN-Version.

IV. Umfang der TDP-Dienstleistungen

  1. TDP erbringt Verwaltungs- und Entwicklungsdienstleistungen für Spezialisten, einschließlich:
    • Entgegennahme von Bewerbungen und formale Bewertung,
    • Dokumentenprüfung,
    • Verleihung von Mitgliedschaftsstufen und Spezialisierungen gemäß den TDP-Anforderungen,
    • Ausstellung von Zertifikaten und Dokumenten zur Kommissionsbegründung (falls zutreffend),
    • Führung des Kontos im Portal und des Profils im Register,
    • Bereitstellung von Mitgliedervorteilen (z.B. Materialien, Ressourcenbasis, Schulungen, Veranstaltungen, Publikationen).
  2. TDP garantiert den Mitgliedern weder eine Anstellung noch bestimmte finanzielle Vorteile. TDP ist nicht Partei der Beziehung Mitglied–Endkunde.

V. Kommission und Entscheidungsfindung

  1. Bewerbungen und Dokumente werden von der Registrierungs- und Zertifizierungskommission bewertet, die vom TDP-Vorstand ernannt oder akzeptiert wird.
  2. Die Kommission kann:
    • die Bewerbung annehmen,
    • Ergänzungen anfordern,
    • die Gewährung der Mitgliedschaft/Zertifizierung verweigern,
    • eine andere als die beantragte Stufe/Spezialisierung gewähren, wenn sich dies aus den vorgelegten Nachweisen ergibt.
  3. Die Kommission trifft Entscheidungen auf der Grundlage von:
    • Dokumenten,
    • Übereinstimmung mit den TDP-Anforderungen,
    • Ethik- und Sicherheitsgrundsätzen,
    • Registrierungsstandards und TDP-Richtlinien.
  4. TDP kann Qualitätskontrollen (Audits) und erneute Überprüfungen bei Zweifeln anwenden.

VI. Registrierungs- und Zertifizierungsverfahren

  1. Der Kandidat durchläuft den Prozess:
    (1) Ausfüllen des Bewerbungsformulars (unverbindlich),
    (2) vorläufige Bewertung durch die Kommission,
    (3) Erstellung eines Kontos im Portal nach vorläufiger Annahme,
    (4) Hochladen von Dokumenten in Checklisten; Überprüfung jeder Datei,
    (5) Registrierungsgebühr/Beitrag (falls zutreffend) nach Erfüllung der formalen Bedingungen,
    (6) endgültige Entscheidung der Kommission,
    (7) Ausstellung des Zertifikats (PL/EN) + eventuelle Begründung,
    (8) Aktivierung des Mitgliedsprofils (einschließlich öffentliches Profil – falls zutreffend).
  2. Eine detaillierte Beschreibung der Schritte und Checklisten kann auf der Prozessseite (z.B. cert.psychcon.org) veröffentlicht werden und ist Teil des Prozesses der Dienstleistungserbringung.

VII. Erforderliche Dokumente und Registrierungsstandards

  1. Dokumente müssen lesbar, aktuell und gültig sein.
  2. Das Mindestdokumentenverzeichnis kann umfassen (abhängig von Stufe/Spezialisierung):
    • Identitätsdokument (Einsicht/Mindestumfang),
    • Diplome/Bildungsnachweise,
    • Schulungszertifikate (falls zutreffend),
    • Nachweise über Berufserfahrung (z.B. vom Arbeitgeber, Tätigkeitsregister),
    • Strafregisterauszug aus dem Wohnsitzland / dem im Prozess geforderten Land,
    • Erste-Hilfe-Zertifikat (aktualisiert/erworben im von TDP geforderten Zeitraum),
    • Nachweise über die Durchführung von CPD/Fortbildung (A und B) sowie Supervision im geforderten Umfang,
    • andere Dokumente, die durch Beschlüsse und Richtlinien von TDP gefordert werden.
  3. Fehlende oder ungültige Dokumente können führen zu:
    • Aussetzung des Prozesses,
    • Verweigerung der Registrierung,
    • Profilsperrung,
    • Erlöschen der Zertifizierung.

VIII. Erneuerung, Fristen und Aussetzung

  1. TDP führt zyklische Überprüfungen der Mitgliedschaft und Anforderungen durch.
  2. Jahresfrist: bis zum 31. März ist das Mitglied verpflichtet, die erforderlichen Nachweise (z.B. CPD/Fortbildung, Supervision, gültige Dokumente, Gebühren) gemäß der Checkliste zu ergänzen.
  3. Folgen der Nichterfüllung der Anforderungen bis zum 31. März:
    • das Mitgliedsprofil kann ausgesetzt werden,
    • die Zertifizierung kann erlöschen,
    • der Zugang zu Leistungen und zum Panel kann eingeschränkt werden.
  4. Regeln zur Gültigkeit des Zertifikats (30. September-Regel):
    • wenn die Zertifizierung bis zum 30. September abgeschlossen wurde – Gültigkeit bis zum 31. März des folgenden Jahres,
    • wenn die Zertifizierung ab dem 1. Oktober abgeschlossen wurde – Gültigkeit bis zum 31. März des übernächsten Jahres.
  5. TDP kann zusätzliche Erneuerungsfenster und Verfahren in Richtlinien festlegen.

IX. Gebühren, Zahlungen und keine Rückerstattungen

  1. Gebühren (Registrierung, Beiträge, Gebühren für Spezialisierungen, Ausstellung von Dokumenten) sind in der aktuellen Preisliste / TDP-Beschlüssen festgelegt.
  2. Die Zahlung ist erforderlich für die Aktivierung oder Aufrechterhaltung bestimmter Funktionen (z.B. aktiver Status im Register, Zertifikatsausstellung).
  3. Grundsätzlich können Gebühren im Rahmen der begonnenen Überprüfung und Arbeit der Kommission nicht erstattungsfähig sein (Bewertungs- und Verwaltungskosten). Details können in der Preisliste und den Richtlinien präzisiert werden.

X. Öffentliches Profil, Zustimmung zur Veröffentlichung und Medienkooperation

  1. Ein aktives Mitglied (sofern im öffentlichen Register erfasst) stimmt der Veröffentlichung von Daten im Rahmen des öffentlichen Profils zu, wie z.B.:
    • Vor- und Nachname (oder Profilname),
    • ID-Nummer,
    • Mitgliedschaftsstufe und Spezialisierungen,
    • allgemeiner Standort (z.B. Land/Stadt),
    • berufliche Kontaktdaten, die vom Mitglied angegeben wurden,
    • Kompetenzbeschreibung.
  2. Das Mitglied ist dafür verantwortlich, dass die Inhalte des öffentlichen Profils wahrheitsgemäß sind und nicht irreführend sind.
  3. Im Falle einer Medienkooperation (Blog, Zeitschrift, Partnermaterialien) das Mitglied:
    • akzeptiert, dass es als Autor/Teilnehmer genannt werden kann,
    • erteilt die Zustimmung zur Veröffentlichung von Identifikationsdaten im beruflichen Bereich,
    • bestätigt den Besitz von Rechten an den übermittelten Inhalten oder Zustimmungen zu deren Nutzung.
  4. Detaillierte Veröffentlichungs- und Lizenzregeln können in der TDP-Redaktionsrichtlinie festgelegt sein.

XI. Pflichten des Mitglieds

  1. Das Mitglied verpflichtet sich zu:
    • Aufrechterhaltung der Aktualität der Dokumente,
    • Durchführung von Supervision und CPD/Fortbildung im geforderten Umfang,
    • Einhaltung des TDP-Ethikkodex und Standards für professionelles Verhalten,
    • ehrlicher Kommunikation über seine Kompetenzen,
    • Zusammenarbeit mit dem Registeraudit (auf begründete Anfrage von TDP).
  2. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Verstöße gegen Standards führen können zu:
    • Aufforderung zu Erklärungen,
    • Einschränkung von Berechtigungen,
    • Aussetzung,
    • Entfernung aus dem Register,
    • Entzug der Zertifizierung.

XII. Haftung und Einschränkungen

  1. TDP gewährleistet Standards des Prozesses Registrierung/Zertifizierung und Registerführung, aber:
    • haftet nicht für die Art und Weise der Leistungserbringung durch Mitglieder gegenüber ihren Kunden,
    • garantiert keine beruflichen Ergebnisse,
    • übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus Handlungen des Mitglieds außerhalb des Bereichs der TDP-Aktivitäten resultieren.
  2. Die TDP-Zertifizierung ist eine Bestätigung der Erfüllung des internen Standards der Gesellschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt und ersetzt nicht die gesetzlichen Anforderungen der Gerichtsbarkeit des Mitglieds.

XIII. Beschwerden, Verstöße und Berufungen

  1. Meldungen, Beschwerden und Standardverstöße sind zu richten an: office@psychcon.org.
  2. Im Betreff der Nachricht: „Beschwerde / Meldung eines Verstoßes – TDP“.
  3. TDP prüft Meldungen im Rahmen der zuständigen Kommission unter Wahrung der Vertraulichkeit und Unparteilichkeit.
  4. Der Kandidat/das Mitglied kann gegen die Registrierungsentscheidung Berufung einlegen, gemäß dem TDP-Berufungsverfahren (beschrieben in internen Richtlinien oder veröffentlicht im Portal).

XIV. Datenschutz und Datenverarbeitung

  1. Die Datenverarbeitungsregeln sind in der TDP-Datenschutzrichtlinie festgelegt.
  2. Finanzdaten und ein Teil der Verwaltung von Systemen/Portal können von der kooperierenden Einheit verarbeitet werden: Hobweek Agency, ABN 33 257 573 623 – ausschließlich im für den IT-Support und die Dienstleistungsverwaltung erforderlichen Umfang.

XV. Änderungen der Ordnung

  1. TDP kann die Ordnung im Zusammenhang mit Änderungen von Gesetzen, Prozessen oder Technologien aktualisieren.
  2. Die aktuelle Version der Ordnung wird auf der TDP-Website veröffentlicht.

XVI. Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen

  1. Auf diese Ordnung findet polnisches Recht Anwendung.
  2. In nicht geregelten Angelegenheiten finden die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.
  3. Sollte eine Bestimmung ungültig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft.